Benutzerregeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzerregeln für den Abenteuerpark Schröcken (AGB des Josef Staggl, 6888 Schröcken 104)

  1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzersregeln vor Betreten des Abenteuerparks durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen und verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Sorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmer müssen die AGB durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen bevor diese den Abenteuerpark benützen dürfen. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese AGB durchgelesen und den minderjährigen Teilnehmern besprochen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Namen der Minderjährigen mit Geburtsdatum können auch auf die Rückseite dieser Einverständniserklärung geschrieben werden.
  2. Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln kann es zu Stürzen und Verletzungen kommen. Auch können Kleider z.B durch Harz verschmutzt werden.
  3. Josef Staggl als Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personen, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder der Bediensteten.
  4. Den Abenteuerpark kann jede Person benützen, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte Personen die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Abenteuerpark zu begehen.
  5. Die Parcours „Wasser“ und „Wald“ sind für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6.Lebensjahr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geöffnet.
  6. Der Parcours „Himmelreich“ können Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten benützen.
  7. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können mit schriftlicher Einwilligung und Aufsicht vom Boden durch einen Erziehungsberechtigten alle Parcours benützen.
  8. Es dürfen beim Begehen des Parks keine Gegenstände mitgeführt werden, die verloren werden können und die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere sind (z.B. Schmuck, Mobiltelefone, Kameras, Rucksäcke usw.)
  9. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Abenteuerparks teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers/Mitarbeiters sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Mitarbeiters können die betreffenden Personen vom Abenteuerpark ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Mitarbeiters übernimmt Josef Staggl keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
  10. Die ausgeliehene Ausrüstung mit Helm, Gurt, Sicherungsleinen mit Karabinern müssen nach Anweisung des Betreibers/Mitarbeiters benutzt werden. Sie ist auf andere nicht übertragbar, darf während der Begehung des Abenteuerparks nicht abgelegt werden, muss aber vor Verlassen des Abenteuerparks beim Depot abgegeben werden. Nach einem zwischenzeitlichen Toilettengang muss der Sitz der Sicherheitsausrüstung durch befugte Mitarbeiter neuerlich überprüft werden. Die Sicherungskarabiner müssen immer am roten Sicherungsseil gegeneinander eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im roten Sicherungsseil oder rotem Sicherungsring eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil/ Ring ausgehängt werden.
  11. Jeder Parcours darf nur von maximal einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten oder am Parcourbeginn der einzelnen Stationen dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
  12. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen und behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen wie Sturm, Gewitter starker Regen einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Eintrittpreises. Beendet der Gast den Besuch des Abenteuerparks frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Die Besucher sollten sich bei zweifelhafter Witterung telefonisch oder per Internet über die Öffnungszeiten informieren. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei witterungsbedingten kurzfristig geänderten Öffnungszeiten. Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 3,5 Stunden.
  13. Die Bezahlung erfolgt bar im Voraus, bei Gruppen kann auf Wunsch eine Rechnung ausgestellt werden.
  14. Voranmeldungen von Gruppen können nur berücksichtigt werden, wenn dem „Abenteuerpark“ eine verbindliche schriftliche Anmeldung unter Angabe der Personenanzahl vorliegt und vom Betreiber des Abenteuerparks schriftlich rückbestätigt wurde. Eine Stornierung für angemeldete Gruppen erfolgt nach den vor Vetragsabschluss mitgeteilten Stornobedingungen.
  15. Josef Staggl behält sich das Recht vor, im gesamten Park Foto-Film oder Werbeaufnahmen für Werbe- und Informationszwecke zu machen. Besuchern ist dieses Recht zu Werbezwecken nur nach vorheriger Absprache gestattet.
  16. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

Regeln für Kinder

Bei Besuchern unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten oder die erwachsenen Begleiter die AGB durchlesen und per Unterschrift bestätigen, dass sie diese mit den Kindern besprochen haben.

Schulklassen:

Bitte drucken Sie als Lehrperson die AGB aus und bringen sie dieses Dokument mit einer angefügten Klassenliste unterschrieben am Tag Ihres Besuches mit.
Bei der Einschulung werden die sicherheitsrelevanten Punkte vorgetragen und nach der Einschulung und dem Absolvierung des Probeparcours steht dem Kletterabenteuer nichts mehr im Weg.

Hier können Sie die Benutzerregeln in verschiedenen Sprachen herunterladen.